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Die großen und bekannten Autovermieter wie Herz, Avis, Budget usw. sind auch in Thailand ansässig und wann immer möglich sollte man einen Leihwagen auch bei denen mieten. Nur dann ist es sichergestellt, daß Sie auch wirklich eine gültige Vollkasko Versicherung haben und Sie bei einem Unfall nicht eine böse Überraschung erleben. Es ist auch durchaus möglich sich am Flughafen in Bangkok einen Wagen zu mieten und die Tour in den Süden mit dem Auto zurückzulegen. In den Touristenorten kann man den Wagen dann wieder bei der entsprechenden Geschäftsstelle abgeben.
Eine etwas billigere Alternative sind die priveten Vermieter, die sich mit dem Vermieten ihres Autos die Anschaffung des selben finanzieren. Das Problem dabei ist, daß diese Autos oft nur die Standart Haftpflichtversicherung für Personenschäden haben. Im Falle eines Unfalls kann es dann teuer werden, auch wenn man an dem Unfall vielleicht gar nicht Schuld hat. Die privaten Vermieter machen es auch gern zur Auflage, daß die Provinz nicht verlassen werden darf, das heißt Sie können mit dem Auto nicht mal eben nach Phuket oder Trang fahren. Wenn diese Klausel aus dem Vertrag gestrichen werden soll, verlangt der Vermieter oft einen Aufpreis. Apropros Vertrag: Diese sind häufig nur in Thai verfasst ung für den Mieter des Fahrzeugs somit nicht lesbar. Es gibt aber durchaus vorgedruckte Verträge, die zweisprachig verfasst sind, also englische Untertitel haben. Häufig wird auch hier verlangt, daß man den Reisepass quasi als Pfand hinterlegt. Geben Sie aber nur eine Kopie des selben ab und reden Sie sich damit raus, daß Sie den Reisepass zum Geldabheben (Travellercheques) benötigen. Das wird normalerweise zähneknirschend akzeptiert.
Unfall Hier gelten in Thailand einige Merkwürdige Regeln: Als Ausländer ist man fast immer schuld, weil er am ehesten das Geld hat um für den Schaden aufzukommen. Thais haben, wie oben beschrieben oft nur die Standartversicherung und bei einem Unfall gibt es dann wilde Verhandlugen, daß das Schuldeingeständnis demjenigen auferlgt wird, der die beste Versciherung hat. Die Versciherung ist ebenso aus dem Schneider, wenn Sie keinen gültiger Führerschein (International oder Thai) nachweisen können oder wenn Trunkenheit im Spiel ist. Ist der Unfallgegner zwar Schuld, war aber zum Unfallzeitpunkt betrunken, ist dessen Versicherung wiederum aus dem Schneider und wird nichts bezahlen. Wohl dem, der dann selbst eine Vollkasko Versicherung hat. (Siehe oben) 
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